LEBENSGESCHICHTEN FOTOGRAFIE AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Alles Wichtige rund um eure Fotogeschichte.
Klar gegliedert und an einem Ort.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 4. Oktober 2026

Hier findet ihr die Bedingungen für eure Buchung, eure Bilder und euer Kundenportal. Für euren Vertrag gilt der bei der Buchung vereinbarte Stand. Vertrag widerrufen

01

Geltungsbereich

Vertragspartnerin: Verena Weigl, Lebensgeschichten Fotografie, Hauptplatz 19/5, 2460 Bruck an der Leitha, Österreich. E-Mail: info@lebensgeschichtenfotografie.at; Telefon: +43 681 10423321. Die Anschrift ist Geschäfts- und Studioanschrift.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vereinbarten Foto- und Filmleistungen sowie Bestellungen digitaler Bilder, Filme und Fotoprodukte von Privatkund:innen. Dazu gehören insbesondere Babybauch-, Familien-, Newborn- und Cake-Smash-Shootings, Minis, Geburtsbegleitungen sowie private Taufen und Erstkommunionen.

Die AGB werden vor Vertragsabschluss bereitgestellt und gelten, soweit sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Bereits bestehende Verträge und Zusagen werden durch eine spätere Änderung dieser AGB nicht rückwirkend geändert.

Maßgeblich für Preise und Leistungsumfang sind das angenommene persönliche Angebot und die Buchungsbestätigung. Ausdrücklich vereinbarte individuelle Bedingungen gehen diesen AGB vor. Zwingende Verbraucherrechte bleiben bestehen.

02

Buchung & Vertrag

Eine Terminanfrage über Calendly für die Weihnachtsminis ist vorerst unverbindlich und begründet noch keinen kostenpflichtigen Shootingvertrag. Die verbindliche Buchung erfolgt erst durch den anschließend abgestimmten Auftrag und die Buchungsbestätigung der Fotografin; Vertragsinformationen werden vorher bereitgestellt.

Eine Anfrage ist unverbindlich. Ein persönlicher Preislink informiert über das konkrete Angebot; seine Bereitstellung allein verpflichtet noch nicht zur Buchung. Die darin genannte Gültigkeit betrifft das Angebot, nicht die Dauer einer späteren Portalgalerie.

Bei der Buchung geben Kund:innen einen verbindlichen Auftrag ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Fotografin zustande. Darin werden die gewählte Leistung, der Termin oder vereinbarte Zeitraum und der vereinbarte Preis festgehalten. Der Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Leistung nach Abschnitt 3, aber nicht der erstmalige Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Vor einer zahlungspflichtigen Onlinebuchung werden die wesentlichen Leistungs- und Preisinformationen angezeigt. Eine reine Terminauswahl oder das Absenden einer allgemeinen Anfrage schließt noch keinen zahlungspflichtigen Vertrag.

Die Vertragsinformationen einschließlich der einbezogenen AGB werden per E-Mail oder als speicherbares Dokument bestätigt. Ein zeitlich begrenzter Preislink ersetzt diese dauerhafte Bestätigung nicht. Änderungen und zusätzliche Leistungen werden ausdrücklich vereinbart.

03

Preise & Zahlung

Die Preise sind Endpreise in Euro. Als Kleinunternehmerin weist die Fotografin keine Umsatzsteuer gesondert aus. Es gelten die vor Abschluss vereinbarten Preise und Angebotsvorteile; spätere Preisänderungen ändern bestehende Bestellungen nicht.

Grundpreis und spätere Bildkäufe

Der Grundpreis ist ein eigenständiges Honorar für die vereinbarten Shootingleistungen. Bei regulären Shootings umfasst er nach dem jeweiligen Angebot insbesondere Vorbereitung und Outfitberatung, Nutzung des Kundenkleiderschranks, Shooting, Bildbearbeitung und persönliche Bildpräsentation. Individuelle Zusatzleistungen und besondere Shootingarten richten sich nach ihrem eigenen Angebot.

Bilder, Kollektionen, Filme und Fotoprodukte sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Andernfalls werden sie nach dem Shooting separat ausgewählt und bestellt. Es besteht keine Pflicht zum anschließenden Bildkauf. Eine Mindestmenge gilt nur innerhalb einer ausdrücklich angebotenen und gewählten Kaufoption.

Fälligkeit

Der reguläre Grundpreis ist mit Erhalt der Rechnung sofort fällig und muss vor dem Shooting vollständig eingegangen sein. Für Minis gilt der im jeweiligen Angebot genannte Zahlungszeitpunkt; bei entsprechend angebotenen Weihnachtsminis erfolgt die Zahlung beim Shooting.

Kollektionen, Einzelbilder, Filme und Fotoprodukte werden nach verbindlicher Auswahl oder Bestellung mit Erhalt der Rechnung fällig. Teilzahlungen sind nicht vorgesehen. Bezahlte digitale Inhalte werden erst nach vollständiger Zahlung zum Download freigegeben; bestellte Produkte werden erst nach vollständiger Zahlung und nötiger Layoutfreigabe produziert beziehungsweise ausgegeben.

Ausbleibende Zahlung

Geht der Grundpreis nicht ein, erhält die Familie eine Zahlungserinnerung mit einer ausdrücklich gesetzten angemessenen Nachfrist. Vorgesehen ist die Beendigung einer unbezahlten Buchung nach zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung, sofern die gesetzte Nachfrist dann erfolglos abgelaufen ist. Ist eine längere Nachfrist erforderlich oder vereinbart, wird deren Ablauf abgewartet. Die Beendigung und Freigabe des Termins werden mitgeteilt; sie erfolgen nicht allein durch eine stille Löschung im Buchungssystem.

Bei kurzfristigen Buchungen wird vor Abschluss ein rechtzeitig vor dem Shooting liegender Zahlungsablauf ausdrücklich vereinbart. Die Zweiwochenfrist ist keine Erlaubnis, das reguläre Shooting unbezahlt wahrzunehmen.

Nebenkosten und Parken

Übliche Nebenkosten des Standardshootings sind enthalten. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Preisvereinbarung verrechnet. Die Cake-Smash-Torte ist von der Familie selbst zu organisieren und zu bezahlen.

Unter der Woche kann am Studio eine Parkgebühr anfallen. Bucht die Familie selbst, bezahlt sie diese direkt. Schickt sie der Fotografin vorab ihr Kennzeichen und übernimmt die Fotografin die Parkbuchung, trägt die Fotografin die Parkgebühr; dafür wird der Familie kein Aufpreis verrechnet.

04

Termine & Storno

Verschieben statt freiwilliger Absage

Mit der verbindlichen Buchung wird die vereinbarte Zeit reserviert. Für eine freiwillige Absage ist nach Vertragsschluss keine kostenfreie Aufhebung mit Rückzahlung des Grundpreises vorgesehen. Stattdessen kann das Shooting nach Absprache verschoben oder das bereits bezahlte Shootinghonorar als Guthaben beziehungsweise Gutschein für ein anderes Shooting erhalten werden. Ein veränderter Leistungsumfang und etwaige Preisunterschiede werden vor der neuen Buchung vereinbart.

Bei Krankheit oder einem anderen triftigen Grund wird ein kostenloser Ersatztermin nach gemeinsamer Absprache angeboten. Der bereits bezahlte Grundpreis wird vollständig auf den Ersatztermin angerechnet. Bitte meldet euch, sobald der Hinderungsgrund bekannt ist.

Diese Regel betrifft freiwillige Vertragsänderungen. Gesetzlicher Rücktritt, Gewährleistung und gesetzliche Erstattungsansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen und nicht durch einen Gutschein ersetzt.

Nichterscheinen

Bei unangekündigtem Nichterscheinen kann die Fotografin das vereinbarte Honorar nach den gesetzlichen Voraussetzungen geltend machen und eine bereits geleistete Zahlung darauf anrechnen, soweit sie zur Leistung bereit war und die Durchführung durch Umstände auf Kundenseite verhindert wurde. Sie rechnet ersparte Aufwendungen, anderweitigen Erwerb und absichtlich versäumten anderweitigen Erwerb an. Es erfolgt kein pauschaler Verfall unabhängig von diesen Voraussetzungen.

Ausfall der Fotografin

Muss die Fotografin ausfallen, wird soweit sinnvoll ein kostenloser Ersatztermin angeboten. Bei einem nicht nachholbaren Ereignis oder wenn eine geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann, werden die darauf entfallenden bezahlten Beträge erstattet. Eine Ersatzfotografin ist keine automatisch zugesagte Leistung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

Wetter und außergewöhnliche Ereignisse

Bei Outdoor-Shootings wird nach gemeinsamer Absprache entschieden, ob der Termin draußen stattfindet, im Studio umgesetzt oder verschoben wird. Regen kann bewusst Teil der gewünschten Aufnahmen sein. Sicherheit und Gesundheit gehen vor. Auch bei außergewöhnlichen Hindernissen werden Alternativen und die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen ausdrücklich abgestimmt; gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

05

Euer Fotoshooting

Reguläre Shootings werden grundsätzlich für einen Vormittag oder Nachmittag reserviert. Angegebene Shootingzeiten sind Richtwerte; die Betreuung und Bedürfnisse insbesondere kleiner Kinder werden berücksichtigt. Minis und andere ausdrücklich begrenzte Angebote haben ihren eigenen Umfang.

Bitte informiert die Fotografin bei Verspätung möglichst früh. Für reguläre Shootings ist keine pauschale Verspätungsstrafe vorgesehen. Bei Minis gilt Abschnitt 6.

Für reguläre Shootings werden mindestens 35 fertig bearbeitete Bilder zur Auswahl bereitgestellt. Diese Zusage ist keine Verpflichtung zum Kauf von 35 Bildern. Der Bildumfang bei Minis, Veranstaltungen und dokumentarischen Geburtsbegleitungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

Wünsche zu Kleidung, Set, beteiligten Personen und besonderen Bedürfnissen werden vorher besprochen. Die Fotografin arbeitet in ihrem vor der Buchung gezeigten Stil. Sicherheit, Persönlichkeit und Bedürfnisse der fotografierten Personen werden berücksichtigt; Kinder müssen keine bestimmten Reaktionen oder Posen erzwingen.

06

Besondere Shootingarten

Babybauch und Familie

Termin, Teilnehmer:innen, Studio oder Outdoor sowie besondere Wünsche werden vorher abgestimmt. Größere Gruppen, Tiere und Kombinationen verschiedener Shootingarten bedürfen einer passenden individuellen Vereinbarung. Kann ein Babybauchshooting aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer früheren Geburt nicht wie geplant stattfinden, gilt die kostenfreie Verschiebungsregel. Eine andere Shootingart kann gemeinsam vereinbart werden; Leistungsumfang und Preis werden dabei ausdrücklich abgestimmt.

Newborn

Die Planung kann zunächst anhand des errechneten Geburtstermins erfolgen. Bitte meldet euch zeitnah nach der Geburt, damit der konkrete Termin vereinbart wird. Angestrebt ist das Shooting innerhalb der ersten zwei bis drei Wochen; dies ist kein Ausschluss späterer Aufnahmen. Bei Frühgeborenen und gesundheitlichen Gründen wird der Termin an die tatsächliche Situation angepasst und kostenlos verschoben.

Cake Smash

Die Familie organisiert und bezahlt ihre Torte selbst und bringt sie zum Shooting mit. Die Fotografin bestellt und verrechnet keine Torte. Farben und Gestaltung werden vorab gemeinsam auf das Set abgestimmt. Bereits persönlich vereinbarte Tortenabsprachen bleiben erhalten.

Die Familie prüft Zutaten und Eignung der mitgebrachten Lebensmittel für ihr Kind. Die unmittelbare Aufsicht bleibt bei den begleitenden Erwachsenen. Essen, Matschen und Baden sind freiwillig. Bei unklarer Lebensmitteleignung wird auf den Verzehr verzichtet; sichere Motive werden gemeinsam gewählt. Die Fotografin behält ihre eigenen Sicherheits- und Sorgfaltspflichten.

Bitte bringt Wechselkleidung und ein Badetuch mit. Weitere Vorbereitungen und besondere enthaltene Leistungen richten sich nach dem persönlichen Angebot und dem Stylingguide.

Minis und Weihnachtsminis

Es gelten das angebotene Zeitfenster, der konkrete Bildumfang und der vereinbarte Zahlungszeitpunkt. Die reguläre Halbtagreservierung und die reguläre 35-Bilder-Zusage gelten nicht automatisch für Minis.

Bei Verspätung wird die verbleibende Zeit des gebuchten Zeitfensters genutzt. Ein Ersatztermin ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklicher Preisvereinbarung beauftragt. Krankheit bleibt nach Abschnitt 4 kostenlos verschiebbar.

Geburtsbegleitung

Der persönliche Geburtsauftrag hält den errechneten Termin, den Bereitschaftszeitraum, Kontaktdaten, Geburtsort, Leistungsumfang und Paketpreis fest. Die Rufbereitschaft umfasst grundsätzlich zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin; die konkreten Daten stehen in der Vereinbarung.

Die Familie informiert die Fotografin frühzeitig, sobald sie einen Geburtsbeginn vermutet, und hält sie über den Verlauf auf dem Laufenden. Zeitpunkt und Ort der Anfahrt werden abgesprochen. Innerhalb der zugesagten Bereitschaft organisiert die Fotografin ihre Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft entsprechend der Vereinbarung. Ein bestimmter Geburtsverlauf oder die Anwesenheit beim exakten Moment der Geburt kann wegen des unvorhersehbaren Verlaufs nicht zugesichert werden.

Außerhalb des vereinbarten Bereitschaftsfensters erfolgt ein Einsatz nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Absprache. Ein geänderter errechneter Termin oder eine gewünschte Verlängerung wird frühzeitig besprochen und ausdrücklich vereinbart. Es entsteht keine automatische unbefristete Rufbereitschaft.

Honoraraufteilung: Vom vereinbarten Geburtspaket entfallen 30 % auf Vorbereitung, Terminfreihaltung und Rufbereitschaft; 70 % auf die fotografische Begleitung, Bildbearbeitung und den vereinbarten Film. Beide Beträge und der Leistungsumfang werden vor Buchung im persönlichen Angebot ausgewiesen. Die Aufteilung begründet keinen pauschalen Verfall: Bei einem Leistungsabbruch werden bereits erbrachte Leistungen und gesetzliche Entgeltansprüche berücksichtigt; nicht verdiente Beträge werden erstattet. Ersparte Aufwendungen und anzurechnender anderweitiger Erwerb werden abgezogen.

Kommt das Baby trotz rechtzeitiger Benachrichtigung vor der Ankunft der Fotografin, werden die möglichen ersten gemeinsamen Stunden ab Ankunft festgehalten. Zusätzlich wird eine Wochenbettreportage zum vereinbarten Paketpreis angeboten; Termin und Umfang werden abgestimmt.

Wird die Fotografin nicht oder so spät informiert, dass die Begleitung dadurch verhindert wird, obwohl eine rechtzeitige Meldung möglich gewesen wäre, richten sich Entgeltansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen und Anrechnungen. Zusätzlich erhält die Familie eine Gutschrift von 50 % des gesamten gebuchten Geburtspakets für eine andere fotografische Begleitung. Diese Gutschrift ist eine zusätzliche vertragliche Leistung; zwingende Rückzahlungsansprüche werden dadurch nicht ersetzt.

Die Familie klärt vorab mit Klinik, Geburtshaus oder Geburtsteam, ob und unter welchen Bedingungen die fotografische Begleitung zugelassen ist. Medizinische Entscheidungen und Vorgaben des Geburtsteams haben Vorrang. Ein unerwartetes medizinisches Zutrittsverbot wird nicht automatisch einer unterlassenen Vorabklärung gleichgestellt. Mögliche Aufnahmen zuhause, vor oder nach der Geburt und eine Wochenbettreportage werden nach den tatsächlichen Möglichkeiten gemeinsam vereinbart.

Kann die fotografische Begleitung nicht stattfinden, werden bereits erbrachte Vorbereitung, tatsächliche Terminfreihaltung und Rufbereitschaft sowie eine ausdrücklich vereinbarte Ersatzreportage bei der Abrechnung berücksichtigt. Nicht erbrachte Leistungen werden nicht allein deshalb als vollständig erbracht behandelt, weil ein Zeitraum gebucht war. Für einen eigenen Ausfall der Fotografin gelten Abschnitt 4 und die gesetzlichen Ansprüche.

Der Bildumfang einer Geburt ist nicht künstlich auf eine feste Anzahl begrenzt; Dauer und Verlauf bestimmen die dokumentarisch möglichen Aufnahmen. Vereinbarte Bilder und Film werden nach dem jeweiligen Geburtsangebot geliefert. Eine bestätigte Lieferzusage von zwei bis drei Wochen für die Geburtsgalerie und den Film bleibt maßgeblich.

Taufe und Erstkommunion

Bei einer Taufe ist die beauftragende Familie Vertragspartnerin und bezahlt die vereinbarten Leistungen. Für eine Erstkommunion wird eine Schlüsselperson für Koordination und Einsammeln des Grundpreises benannt. Im Auftrag wird festgehalten, wer Auftraggeber ist und wen diese Person vertreten darf; aus der bloßen Koordination entsteht keine automatische persönliche Zahlungspflicht für sämtliche Familienbestellungen.

Einzelbilder und Produkte bestellen die Familien jeweils selbst. Ein gemeinsamer Auftrag begründet keine pauschale Veröffentlichungserlaubnis aller abgebildeten Personen und keinen automatischen Zugriff der Schlüsselperson auf sämtliche privaten Folgekäufe.

07

Bildauswahl & Bestellung

Nach der Bearbeitung findet die persönliche Bildpräsentation mit Beratung statt, soweit im Angebot vorgesehen. Die Familie entscheidet anschließend frei, ob und welche Bilder, Kollektion, Filme oder Produkte sie kaufen möchte.

Eine Bestellung kann bei der Präsentation mündlich oder danach schriftlich vereinbart werden. Ausgewählte Bilder, Produktdaten, Umfang, Preis und etwaige besondere Lieferbedingungen werden schriftlich bestätigt. Schweigen, eine bloße Vormerkung oder das Ausbleiben einer Auswahl führen zu keiner automatischen Bestellung.

Wird eine Auswahlgalerie bereitgestellt, stehen für die Auswahl grundsätzlich 14 Tage ab Mitteilung der Bereitstellung zur Verfügung. Danach kann diese Auswahlgalerie vorläufig geschlossen werden; sie wird auf Anfrage kostenlos wieder geöffnet. Diese Auswahlfrist beendet keine bleibende Erinnerungsportalgalerie.

Für Nachbestellungen von Bildern gilt der vor der neuen Bestellung mitgeteilte Einzelbildpreis. Eine automatische nachträgliche Umwandlung früherer Einzelbildkäufe in eine Kollektion ist damit nicht zugesagt. Individuell vereinbarte Angebotsvorteile bleiben erhalten.

08

Bildbearbeitung

Die bereitgestellten Fotos werden vollständig bearbeitet und feinretuschiert. Auswahl und Gestaltung folgen dem vor der Buchung gezeigten fotografischen Stil. Unbearbeitete Bilder, RAW-Dateien und Schnitt- oder Projektdateien werden nicht herausgegeben.

Ein beauftragter Film wird fertig geschnitten, farblich bearbeitet und mit passender emotionaler Musik geliefert. Für die zugesagte Nutzung müssen auch die Musikrechte geeignet sein. Eine über die vereinbarte private Nutzung hinausgehende Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung wird gesondert abgestimmt.

Bei regulären Shootings ist für die Bildbearbeitung ein Zeitraum von zwei Wochen nach dem Shooting vorgesehen. Die anschließende Präsentation findet nach Terminvereinbarung statt. Ausdrücklich bestätigte besondere Liefertermine, Vorschauleistungen oder Fristen einzelner Angebote haben Vorrang; insbesondere gilt für Geburtsbegleitungen deren eigenes Angebot.

Absehbare Verzögerungen werden mitgeteilt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Gesetzliche Rechte bei Liefer- oder Leistungsverzug bleiben bestehen. Zusätzliche, über den vereinbarten Bearbeitungsumfang hinausgehende Wünsche werden nur nach vorheriger Vereinbarung beauftragt.

09

Kundenportal, Galerien & Downloads

EIN PORTAL FÜR EURE ERINNERUNGEN

Die Erinnerungsportalgalerien bleiben online, außer die Kund:innen wünschen ihre Beendigung. Sie werden nicht allein wegen des Ablaufs einer Auswahlfrist oder der einjährigen Aufbewahrung zusätzlicher Dateien gelöscht.

Den persönlichen Portalzugang erhält die buchende Person. Zugangsdaten und private Links sind vertraulich. Eine von ihr ausgelöste Weitergabe eines Ansichtslinks ist von der Vergabe weiterer persönlicher Kontozugänge zu unterscheiden. Rechte der abgebildeten Personen werden auch bei der Weitergabe beachtet.

Gekaufte digitale Bilder und Filme werden nach vollständiger Zahlung im vereinbarten Format zum Download bereitgestellt. Die Familie soll ihre gelieferten Dateien zusätzlich selbst sicher aufbewahren. Diese Empfehlung hebt die vereinbarte Portalbereitstellung nicht auf.

Vollständige Löschung beantragen

Im Kundenportal unter „Mein Konto → Datenschutz“ kann die vollständige Löschung des Kundenkontos und der zugehörigen personenbezogenen Daten beantragt werden. Der Antrag löst zunächst eine Prüfung und keine sofortige automatische Löschung aus. Eine Erklärung per E-Mail oder Brief bleibt ebenfalls möglich.

Nach erfolgter Löschung stehen das Kundenkonto, die gelöschten Galerien, Bilder, Filme, Favoriten und hinterlegten Angaben im Portal nicht mehr zur Verfügung. Downloads und Nachbestellungen aus gelöschten Bilddateien sind dann nicht mehr möglich; eine Wiederherstellung kann nicht zugesagt werden. Sichert gewünschte Bilder und Filme deshalb vorher außerhalb des Portals.

Eine vollständige Löschung erfolgt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen weiter benötigt werden, bleiben nur für diesen Zweck und die erforderliche Dauer gespeichert. Über die Umsetzung, etwaige Ausnahmen und deren Gründe wird informiert. Bereits ausgelieferte Fotoprodukte und von Kund:innen oder Dritten gespeicherte Kopien werden durch den Antrag nicht automatisch gelöscht. Der Antrag hebt bestehende Verträge und Zahlungspflichten nicht automatisch auf.

Zusätzliche RAW-, Projektdateien und ergänzende Backups werden ein Jahr ab finaler Lieferung aufbewahrt. Diese Frist begründet keine Herausgabe solcher Dateien und ist ausdrücklich keine Löschfrist für die finalen Bilder im Erinnerungsportal.

Wünsche, eine Galerie nicht mehr online bereitzustellen, gespeicherte Bilder zu löschen oder eine Veröffentlichungseinwilligung zu widerrufen, können an die Fotografin gerichtet werden. Diese Anliegen werden nach ihrem jeweiligen Inhalt und den geltenden Datenschutzvorgaben bearbeitet. Notwendige gesetzliche Nachweise und Aufbewahrungspflichten werden berücksichtigt.

Bei Zugangsproblemen wendet euch bitte an die Fotografin. Technische Wartung oder Störungen können die Erreichbarkeit vorübergehend beeinträchtigen; bei Problemen wird die vereinbarte Bereitstellung wiederhergestellt beziehungsweise eine geeignete Lösung abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

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Fotoprodukte

Format, Material, Bildauswahl, Produktumfang, Preis und voraussichtlicher Lieferablauf werden bei der Bestellung vereinbart. Für gestaltete Produkte wird das Layout vor Produktion zur Freigabe vorgelegt. Anpassungen werden innerhalb des vereinbarten Produkts vorgenommen, bis das Layout passt; eine feste Anzahl von Korrekturrunden ist nicht vorgesehen.

Die Herstellung beginnt erst nach vollständiger Zahlung und erforderlicher Layoutfreigabe. Spätere Änderungen an einem bereits freigegebenen und produzierten Produkt können eine neue Bestellung erfordern; zusätzliche Kosten werden vorher mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart. Eine Layoutfreigabe schließt Mängelansprüche nicht aus.

Die Produktionsdauer hängt vom jeweiligen Lieferanten ab. Die Fotografin informiert über den erwarteten Liefertermin und absehbare Verzögerungen. Verbindliche Zusagen und gesetzliche Rechte bleiben maßgeblich. Versandkosten sind im vereinbarten Preis enthalten.

Fertige Produkte bleiben bei der Fotografin bis zur vereinbarten Abholung. Wird ein Versand an die Familie vereinbart, verbleibt das gesetzliche Versandrisiko bis zur ordnungsgemäßen Übergabe bei der Fotografin.

Für Reklamationen ist die Fotografin Ansprechpartnerin. Sie wickelt Probleme mit dem Hersteller ab; die Familie wird nicht auf Ansprüche allein gegen das Labor verwiesen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bitte beschreibt den Fehler möglichst konkret; eine kurze vertragliche Ausschlussfrist für Reklamationen wird nicht festgelegt.

Unterschiedliche Displays, Druckverfahren und Materialien können die Farbwahrnehmung beeinflussen. Ob eine Abweichung einen Mangel darstellt, richtet sich nach der vereinbarten Beschaffenheit und den gesetzlichen Vorgaben; Druck- oder Materialfehler werden nicht pauschal ausgeschlossen.

Gesetzliche Gewährleistung für Waren

Bei Fotoprodukten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die harmonisierte Mitteilung zeigt eure Rechte bei Warenkäufen.

Amtliche harmonisierte Mitteilung: gesetzliche Gewährleistung bei Warenkäufen; mindestens zwei Jahre, unentgeltliche Reparatur oder Austausch, unter gesetzlichen Voraussetzungen Preisminderung oder Vertragsaufhebung. Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich.
Amtliche Mitteilung als PDF öffnen oder speichern
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Bildrechte & Datenschutz

Urheber- und Leistungsschutzrechte an Fotos und Filmen verbleiben bei der Fotografin. Nach vollständiger Zahlung erhält die Familie an den gekauften Inhalten ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur vereinbarten privaten Nutzung. Dazu gehören private Ausdrucke, die private Weitergabe innerhalb der Familie und eigene private Social-Media-Beiträge, soweit die Rechte abgebildeter Personen und vorhandene Musikrechte eingehalten werden.

Bei eigenen Social-Media-Veröffentlichungen wird Lebensgeschichten Fotografie als Fotografin genannt oder markiert, soweit technisch möglich. Gestalterische Veränderungen wie Filter, veränderte Farbgebung oder die Bearbeitung durch Dritte bedürfen einer gesonderten Zustimmung. Technische Größenanpassungen und unvermeidbare Plattformanpassungen für die erlaubte Nutzung sind davon ausgenommen, soweit sie die Bildgestaltung nicht verfälschen.

Kommerzielle Nutzung, Werbung und andere über die private Nutzung hinausgehende Verwendungen werden vorher angefragt und gesondert vereinbart. Der Erwerb von Bildern berechtigt nicht zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen.

Veröffentlichung durch die Fotografin

Eine Buchung erlaubt der Fotografin nicht automatisch, die Bilder für Website, Portfolio, Social Media oder Werbung zu veröffentlichen. Dafür wird eine eigene freiwillige Einwilligung für konkrete Inhalte und Verwendungszwecke eingeholt. Ein Shooting ist auch ohne diese Einwilligung möglich.

Abgebildete Erwachsene entscheiden über die Veröffentlichung ihrer eigenen Bilder. Bei Minderjährigen werden die jeweilige Vertretungsberechtigung und die Persönlichkeitsrechte sowie die Einsichtsfähigkeit und Wünsche des Kindes berücksichtigt. Bei ungeklärter Berechtigung oder einem bekannten Konflikt erfolgt keine Veröffentlichung. Intime Geburtsbilder bedürfen einer besonders konkreten Freigabe.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, Dienstleister, Betroffenenrechte und einschlägige Aufbewahrungspflichten werden in der Datenschutzerklärung erläutert. Eine Veröffentlichungseinwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden; die rechtmäßige Verarbeitung vor dem Widerruf wird dadurch nicht rückwirkend unrechtmäßig.

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Rücktritt bei Onlinebuchung

Für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gelten die einschlägigen gesetzlichen Rücktrittsrechte. Die freiwilligen Absage- und Gutscheinregeln dieser AGB schränken diese Rechte nicht ein.

Rücktrittsbelehrung

Für online abgeschlossene Verträge steht euch während der gesetzlichen Frist die Funktion Vertrag widerrufen zur Verfügung. Dort nennt ihr euren Namen, den Vertrag und euren Bestätigungskontakt, prüft eure Erklärung und sendet sie mit „Widerruf bestätigen“. Ihr erhaltet eine Eingangsbestätigung mit Inhalt und Zeitpunkt auf einem dauerhaften Datenträger. E-Mail und Brief bleiben möglich.

Bei einem rücktrittsfähigen Vertrag könnt ihr innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurücktreten. Bei Dienstleistungen und nicht auf einem Datenträger gelieferten digitalen Inhalten beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss. Bei Waren beginnt sie mit dem Erhalt durch euch oder eine von euch benannte Person, die nicht der Beförderer ist; bei einer einheitlichen Bestellung mit getrennter Lieferung ist der Erhalt der letzten Ware maßgeblich. Gesetzliche Fristverlängerungen bei fehlender Belehrung bleiben bestehen.

Teilt den Rücktritt durch eine eindeutige Erklärung mit, zum Beispiel per E-Mail oder Brief an Verena Weigl, Lebensgeschichten Fotografie, Hauptplatz 19/5, 2460 Bruck an der Leitha, Österreich, info@lebensgeschichtenfotografie.at. Die unten stehende Vorlage kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben. Die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Eine gesonderte Zustimmung der Fotografin ist für einen wirksamen gesetzlichen Rücktritt nicht erforderlich.

Zu erstattende Zahlungen einschließlich gesetzlich zu erstattender Lieferkosten werden unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eingang der Rücktrittserklärung, mit demselben Zahlungsmittel zurückgezahlt. Ein anderes Zahlungsmittel wird nur ausdrücklich und ohne zusätzliche Kosten vereinbart. Bei Waren kann die Erstattung bis zum Eingang der Rücksendung oder eines Rücksendenachweises zurückgehalten werden, sofern keine Abholung angeboten wurde.

Rücktrittsfähige Waren sind binnen 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückzusenden oder zurückzugeben; rechtzeitiges Absenden genügt. Über eine Pflicht, unmittelbare Rücksendekosten zu tragen, wird vor der jeweiligen Bestellung gesondert informiert. Ohne die erforderliche Information trägt die Fotografin diese Kosten. Ein Wertverlust wird nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt.

Früher Beginn einer Dienstleistung

Soll die Fotografin vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit einer entgeltlichen Dienstleistung beginnen, wird dafür ein gesondertes ausdrückliches Verlangen eingeholt. Bei anschließendem Rücktritt kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein zur bereits erbrachten Leistung verhältnismäßiger Betrag anfallen. Erforderliche Informationen werden vorab erteilt; die AGB-Zustimmung allein ersetzt dieses Verlangen nicht.

Ein Rücktrittsrecht wegen vollständiger Dienstleistungserbringung entfällt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zum frühen Beginn und Kenntnisbestätigung zum Rechtsverlust bei vollständiger Erfüllung.

Digitale Inhalte und persönlich gefertigte Produkte

Bei entgeltlichen digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger entfällt ein Rücktrittsrecht wegen begonnener Bereitstellung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: ausdrückliche Zustimmung zum frühen Beginn, Kenntnisbestätigung zum damit verbundenen Rechtsverlust und die erforderliche Vertragsbestätigung. Ein Download wird nicht allein wegen Zahlung oder AGB-Zustimmung als Verzicht behandelt.

Für tatsächlich nach Kundenspezifikationen hergestellte oder eindeutig personalisierte Waren kann die gesetzliche Ausnahme gelten, etwa für ein individuell gestaltetes Fotoalbum. Die Ausnahme wird vor der konkreten Bestellung erklärt und nicht pauschal auf alle Produkte oder die gesamte Shootingdienstleistung übertragen. Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.

Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Verena Weigl, Lebensgeschichten Fotografie, Hauptplatz 19/5, 2460 Bruck an der Leitha, Österreich, info@lebensgeschichtenfotografie.at:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): …

Bestellt am (*)/erhalten am (*): …

Name des/der Verbraucher(s): …

Anschrift des/der Verbraucher(s): …

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …

Datum: …

(*) Unzutreffendes streichen.

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Gutscheine & Aktionen

Bezahlte Wertgutscheine sind übertragbar und können in Teilbeträgen eingelöst werden. Ein nicht verbrauchter Restwert bleibt erhalten. Es wird keine eigene kurze Verfallsfrist festgelegt; gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben maßgeblich.

Ein Gutschein beziehungsweise Guthaben aus einem bereits bezahlten und einvernehmlich verschobenen Shooting bleibt eine Anrechnung des bezahlten Werts. Er wird nicht in einen kurzfristig verfallenden kostenlosen Aktionsvorteil umgewandelt. Bei einer anderen Leistung gelten der neu vereinbarte Umfang und Preis; das Guthaben wird darauf angerechnet.

Kostenlose Aktionen, Angebotsvorteile und Rabatte gelten nach den vor Buchung bekanntgegebenen Bedingungen zu Umfang, Laufzeit und etwaiger Kombination. Bereits gespeicherte und angenommene persönliche Angebotsvorteile werden nicht rückwirkend geändert. Ein zeitlich begrenzter Aktionsvorteil ist von einem bezahlten Wertgutschein zu unterscheiden.

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Verantwortung & Haftung

Eltern und begleitende Erwachsene behalten die altersgerechte Aufsicht über Kinder. Requisiten, Aufbauten und Hilfsmittel werden nach Einweisung genutzt. Bei Baden, Sitz- oder erhöhten Aufbauten ist das Kind unmittelbar zu sichern. Die Fotografin bleibt für die eigene sichere und sorgfältige Durchführung verantwortlich.

Normale Gebrauchsspuren und die beim Cake Smash erwartbare Verschmutzung werden nicht als Schaden verrechnet. Eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden an Studio, Kleidung oder Requisiten richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem tatsächlich entstandenen Schaden. Eltern haften nicht allein deshalb automatisch für jede Handlung eines Kindes, weil sie Eltern sind.

Bei technischen Defekten oder Datenverlust wird zunächst geprüft, ob die Leistung sinnvoll wiederholt oder anderweitig vertragsgemäß erbracht werden kann. Ist dies nicht möglich, werden nicht erbrachte Leistungen erstattet; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

Es gelten die gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsregeln. Insbesondere wird die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nicht ausgeschlossen oder auf das Honorar begrenzt. Ein Labor oder sonstiger eingesetzter Dienstleister ersetzt nicht die Vertragspartnerin als Ansprechpartnerin.

Es gilt österreichisches Recht, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften für Verbraucher:innen nicht eingeschränkt werden. Die gesetzliche gerichtliche Zuständigkeit bleibt bestehen; es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbraucher:innen vereinbart.

NOCH EINE FRAGE?

Lasst uns darüber sprechen.

Für Fragen zu eurem Shooting findet ihr mich auf meiner Kontaktseite.

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